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Fragen & Antworten

 

Allgemein:

Wen sollen wir bei Fragen und Problemen ansprechen?
das eigene Kind betreffend: Eltern --> Klassenleitung
die Kinder der Klasse betreffend: Eltern --> Klassenelternsprecher --> Klassenleitung
die Kinder der Schule betreffend: Eltern --> Schulelternsprecher --> Schulleitung

Wie kann ich ein Gespräch mit der Schulleitung vereinbaren?
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder im Sekretariat einen Termin mit der Schulleitung und nennen Sie den Grund des Gesprächs. Spontane Gespräche am Vor- oder Nachmittag sind nicht möglich.

 

Wer sind die Ansprechpartner für bestimmte Bereiche der Schule?

Klassenorganisation, Beurlaubung bis zu 3 Tage (auch GTS): Klassenleitung
Halbtagsschule (Organisation), Beurlaubung ab 4 Tagen: Rektor
Ganztagsschule (Organisation): Rektor
Mensa (Essen, Bezahlung): Verbandsgemeinde Rhein-Nahe (Schulträger, Herr Klumb)
Schulgebäude: Verbandsgemeinde Rhein-Nahe (Schulträger, Herr Klumb)
Betreuende Grundschule (An-/Abmeldung, Bezahlung): Verbandsgemeinde Rhein-Nahe (Schulträger, Herr Klumb)

Schulsozialarbeit (Träger, Ansprechpartner): Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Frau Steuerwald

Kann ich mein Kind direkt vor oder nach den Ferien beurlauben lassen?
Beurlaubungen vor und nach Ferien/beweglichen Ferientagen sind nicht zulässig. Aus wichtigen Gründen können Ausnahmen gemacht werden. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und/oder die Vorlage von Nachweisen werden dann verlangt.

 

Schulbeginn:

Wann darf mein Kind morgens ins Schulgebäude?

Das Schulgebäude öffnet um 7.45 Uhr. Ab dann beginnt der offene Anfang und Ihr Kind wird in der Klasse von der Lehrkraft beaufsichtigt. Ist Ihr Kind vor 7.45 Uhr an der Schule, hält es sich bitte auf dem Schulhof, nicht auf/an der Straße auf. Eine Aufsichtspflicht der Schule besteht dann aber noch nicht.

 

Können Eltern Ihre Kinder zum Klassenraum bringen?
Bitte verabschieden Sie sich allerspätestens an der Eingangstür zur Schule von Ihren Kindern. Die Grundschule möchte Ihre Kinder zur Selbstständigkeit erziehen, daher wären solche Rituale nicht förderlich.

 

Ich möchte morgens schnell etwas mit der Lehrkraft klären. Darf ich zu diesem Zweck mit zum Klassenraum?

Die Lehrkräfte sind ab 7.45 Uhr für Ihre Kinder da. Sie führen mit ihnen Gespräche, bereiten Unterricht vor und haben alle Hände voll zu tun. Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder im Sekretariat einen Termin mit der Lehrkraft und nennen Sie den Grund des Gesprächs.

 

Wie muss ich mein Kind entschuldigen?
Bitte rufen Sie am Tag der Erkrankung vor 7.45 Uhr in der Schule an und entschuldigen Sie Ihr Kind. Sie können auch ein E-Mail schreiben oder auf „Kind erkrankt?“ auf unserer Website klicken. Die telefonische oder elektronische Krankmeldung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung im Lernplaner. Diese ist nach der Rückkehr des Kindes der Lehrkraft unaufgefordert vorzuzeigen. Fehlt Ihr Kind länger als drei Tage, ist zusätzlich ein ärztliches Attest vorzuzeigen.

 

Klassenarbeiten (Leistungsnachweise):

Warum stehen unter Klassenarbeiten (schriftlichen Leistungsnachweisen) und Tests (Überprüfungen) keine Notenspiegel?

Auszug aus der Schulordnung für öffentliche Grundschulen in Rheinland-Pfalz:

§ 35 Bekanntgabe der Leistungsbeurteilung, Rückgabe von Arbeiten der Schülerinnen und Schüler

(3) Schriftliche Leistungsnachweise und Überprüfungen werden nach Besprechung den Schülerinnen und Schülern ausgehändigt; sie werden nicht mit der Notenverteilung (Notenspiegel) versehen. Die Eltern sollen Kenntnis nehmen.

Ganztagsschule:

Wie ist der Ablauf der Lernzeit/Hausaufgabenzeit?

Die Lernzeit ist eine intensive Arbeitsphase über 60 Minuten am Nachmittag. Die Lehrkräfte und GTS-Mitarbeiter unterstützen die Kinder bei der Bewältigung der Hausaufgaben und achten auf die Vollständigkeit. Die stichprobenartige Kontrolle der Hausaufgaben liegt in den Händen der Klassenlehrer am nächsten Schultag (vgl. GSchO §37 (2)). 

Sollten Kinder früher mit den Hausaufgaben fertig sein, spielen sie Lernspiele (gemeinsam: Eckenrechnen, Schlangenrechnen, etc.; alleine: Brett-/Kartenspiele, erhältlich im Spiele-Schrank des Foyers) oder erledigen von dem Klassenlehrer vorbereitete Zusatzaufgaben.

Sind Kinder nicht mit den Hausaufgaben in den 60 Minuten fertig geworden,
a) müssen sie während der Spiel-/AG-Zeit daran weiterarbeiten, wenn sie in der Lernzeit absichtlich getrödelt/gestört haben. 
b) obwohl sie aktiv daran gearbeitet haben oder unter einer Beeinträchtigung leiden, wird dies unter der Hausaufgabe vermerkt („…hat 60 Minuten intensiv gearbeitet.“). Das Kind muss dann nicht weiterarbeiten.

Kann ich mein Kind an bestimmten Tagen früher aus dem Nachmittagsbetrieb der Ganztagsschule abholen?
Die Anmeldung zur Ganztagsschule ist für ein Jahr verpflichtend und bedeutet, dass Ihr Kind von Montag bis Donnerstag bis 16 Uhr in der Schule bleibt. Bei wichtigen Gründen können Ausnahmen gemacht werden.

 

Kann ich mein Kind während des Schuljahres von der Ganztagsschule abmelden?
Die Anmeldung zur Ganztagsschule ist für ein Jahr verpflichtend. Ausgenommen davon sind wichtige Gründe.

 

Schulende:

Wie ist die Aufsicht nach Schulende organisiert?

Auszug auf der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung vom 4. Juni 1999 (1546 A – Tgb.Nr. 192/98), Aufsicht in Schulen:
2 Umfang der Aufsicht
2.1 Aufsicht wird während des Unterrichts, der Pausen und Freistunden, während der Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen sowie während einer angemessenen Zeit vor und nach diesen schulischen Veranstaltungen ausgeübt. Das Gleiche gilt für die vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende in der Schule entstehenden Wartezeiten der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der allgemeinen Schülerbeförderung.
2.2 Eine Aufsichtsführung ca. 15 Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde ist im Allgemeinen ausreichend. Sie endet für die Schülerinnen und Schüler mit dem Verlassen des Schulgrundstücks, im Anschluss an die Beendigung des Unterrichts. Wird der tägliche Schulbetrieb beendet, findet eine schulische Aufsicht auf dem Schulgrundstück nicht mehr statt.



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info@gs-heiligkreuz.bildung-rp.de mit dem Betreff „FAQ“.

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